Corona-Maßnahmen

Unser Hygienekonzept

Marie Grothe, 28. Aug 2021

 

Gilt für die Aurainhalle Amstetten – Mühlbachhalle Lonsee – Sporthalle ‘Auf der Egert’ Beimerstetten


Allgemeine Vorüberlegungen

Angeglichen an die übergreifende Corona
Verordnung (Gültigkeit 16. August
2021)
kehrt die neue Verordnung für den Sportbetrieb ebenfalls von den bisherigen Inzidenzstufen
ab und fokussiert sich lediglich auf die Kategorisierung von immunisierten und nicht
immunisierten
Personen. Dadurch entsteht sowohl für
Sportvereine, als auch für Sportler:innen im Land eine
größere Freiheit bei der Teilnahme am Trainingsbetrieb.

Immunisierten Personen ist der Zutritt zum Trainings
und Übungsbetrieb im Freien und
geschlossenen Räumen ohne Einschränkungen gestattet. Für nicht
immunisierte Personen,
einschließlich Trainer:innen und Übungsleiter:innen ist der
Trainings bzw. Übungsbetrieb in
geschlossenen Räumen einer Sportstätte
nur mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses
erlaubt
.
Alle Personen, die die Halle betreten wollen, müssen sich im Vorfeld mit dem gültigen
Hygienekonzept der Halle, in der sie spielen, vertraut machen. Dort sind alle notwendigen
Regelungen zu finden (z.B. welcher Zugang muss genutzt werden). Die Hygienekonzepte sind auf der
Homepage des Landesverbandes im Spielplan bei der jeweiligen Halle zu finden.

Zutritt und Teilnahmeverbot

Es besteht ein Zutritt und Teilnahmeverbot, für diejenigen, die in Kontakt zu einer mit dem
Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt weniger als 14
Tage vergangen sind und sie nicht aus der behördlich angeordneten Quarantäne entlassen sind.
Ebenso gilt dieses Verbot, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich
Geruchs und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen vorhanden sind.
Rückkehrer aus Risikogebieten (gemäß Angaben des RKI) sind ebenfalls 14 Tage ab Beginn Ihrer
Rückkehr vom Zutritt oder der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen.

Maskenpflicht

Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Es muss
mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Kontrolle des Genesenennachweis

Alle Spielbeteiligten und Zuschauer haben bei Einlass in die Halle ihren Genesenennachweis
vorzulegen.
Nicht immunisierte Personen müssen einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen
PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzeigen können. Zuschauer, die keinen negativen Test
vorlegen können, wird der Zutritt in die Halle verwehrt. Für kurzfristige Aufenthalte im Innenbereich,
wie beispielsweise der Wahrnehmung des Personensorgerechts gilt die Testpflicht nicht.
Die sogenannte 3 GRegel gilt für jede Person ab 6 Jahren. Das ab dem 16. September 2021 gültige
Warnsystem gilt. Somit ist in der Basisstufe (Hospitalisierungswert unter 8,0) ein Schnelltest
ausreichend. Während der Warnstufe (8,012,0) ist ein PCR Test erforderlich. Während der
Alarmstufe wird nur geimpften und genesenen Personen der Zutritt gewährt.

Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen

Generell gilt, der Mindestabstand von 1,5 Meter muss in der gesamten Halle
eingehalten werden.

Die unmittelbar Spielbeteiligte werden bei gleichzeitiger Ankunft in Etappen (erst Heim dann
Auswärtsmannschaft, dann Schiedsrichter) am Sportlereingang in die Halle gelassen. Dies wird von
der HSG Vorort den Spielbeteiligten mitgeteilt. Bei Einlass sind die Entsprechende 3 GNachweise
vorzulegen.

Die Zuschauer werden am Besuchereingang nacheinander einzeln eingelassen. Die Anzahl der
Zuschauer in der Halle ist zunächst nicht begrenzt, die HSG behält sich allerdings vor, einen
Einlassstopp zu bewirken. Ein fester Sitzplatz ist von den Zuschauern einzunehmen. Laufwege sind
einzuhalten. Bei Einlass sind die Entsprechende 3 GNachweise vorzulegen.
Sollte es zu Warteschlagen an dem Spieler oder Besuchereingang kommen, ist der Mindestabstand
von 1,5 Metern einzuhalten.


Unmittelbar Spielbeteiligte

Unmittelbar Spielbeteiligte sind die Spieler*innen, Trainer und Betreuer*innen aller Mannschaften,
die Schiedsrichter sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern sie am Trainings und Spielbetrieb
der Mannschaften direkt beteiligt sind.


Weitere Spielbeteiligte

Die weiteren Spielbeteiligten sind aktiv Spielbeteiligte, die während des Spiels auf bzw. direkt am
Spielfeldrand zum Einsatz kommen und bei denen die Abstandswahrung zu unmittelbar
Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das
Kampfgericht und wenn vorhanden Wischer. Für diesen Personenkreis wird ein MundNaseSchutz
empfohlen. Es gilt die Abstandsregelung von 1,5 Metern. Wenn aber der Abstand von 1,5m nicht
eingehalten werden kann, ist der Mund Nase Schutz verpflichtend.


Nachverfolgung möglicher Infektionsketten

Sämtliche Spielbeteiligte und Zuschauer müssen vor Betreten der Halle zur Nachvollziehbarkeit von
Kontakten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Zeitraum der Anwesenheit) im Falle einer Infektion mit
SARSCoV2 erfasst werden. Die Namensliste ist mindestens 4 Wochen ab Beginn der Veranstaltung
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bedingungen vom Veranstalter aufzubewahren und
anschließend datenschutzkonform zu vernichten. Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen
Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich
ist. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am
Training/Wettkampf nicht teilnehmen bzw. an keiner Veranstaltung als Zuschauer teilnehmen.


Anreise und Halle

1. Anreise der Mannschaften und Schiedsrichter*innen zur Halle

Die Anreise der Mannschaften erfolgt möglichst individuell. Wo möglich sollte auf
Fahrgemeinschaften verzichtet werden, sie sind aber nicht verboten z.B. können bei
Jugendspielen Fahrgemeinschaften gebildet werden. Den Mitfahrern wird empfohlen
eine MundNaseAbdeckung zu tragen. Bei Anreise im Mannschaftsbus ist dieser vor

Zutritt der Teams ausreichend zu desinfizieren. Spieler, Trainer &
Betreuer tragen während der gesamten Anreise im Bus einen

MundNasen Schutz. Die Mitfahrt ist auf die unmittelbaren

Spielbeteiligten zu begrenzen (keine Fans), sodass Abstände zwischen den
Mitfahrern bestmöglich eingehalten werden können.
Spieler, Trainer und Betreuer des Heimteams sowie die Schiedsrichter reisen
möglichst individuell und nach Möglichkeit im PKW an.

Der Zugang von Mannschaften und Schiedsrichtern erfolgt über den Sportlereingang.
Auch soll eine zeitliche Entkopplung der Ankunft von Heim und Gastmannschaft
sowie Schiedsrichtern vorgenommen werden.

Die Registrierung aller Spielbeteiligten ist am Eingang (z.B. Abgabe Liste
Auswärtsmannschaft, Nachweis 3 G) zu gewährleisten und auf Verlangen
nachzuweisen.

In Abhängigkeit von der Halleninfrastruktur wird eine separate Zuwegung zu den
Kabinen unter entsprechender Kennzeichnung ermöglicht.


2. Anreise der weiteren Spielbeteiligten

Die Anreise der weiteren Spielbeteiligten erfolgt individuell und nach Möglichkeit im
PKW. Wo möglich sollten Fahrgemeinschaften vermieden werden.

Auch dieser Personenkreis muss beim Zutritt in die Halle erfasst werden (z.B. über
App).

3. Kabinen/ Räume
Angrenzende freie Räumlichkeiten oder weitere Kabinen sind als zusätzliche
Umkleidemöglichkeit zu nutzen. In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung zu
achten. Ggfs. können einer Mannschaft auch zwei Kabinen zur Verfügung gestellt
werden. Auch bei Besprechungen ist auf die Abstandsregel zu achten. Sie müssen
ggfs. außerhalb der Kabine durchgeführt werden.

Die Kabinen werden von der HSG zugeteilt. Infos erhalten die Auswärtsmannschaften
Vorort.

In der Schiedsrichterkabine gelten die Abstandsregelung (1,5 Meter).

Ebenso gelten bei der technischen Besprechung die Abstandsregeln. Ggfs. muss diese
auf dem Spielfeld durchgeführt werden.

Die PINEingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen
Mannschaftsvertreter und Schiedsrichter einzeln erfolgen. Im Fall eines
angekündigten Einspruchs müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden,
um die Abstände einzuhalten. Vor und nach der Eingabe müssen die Hände gereinigt
werden.

Sollte eine Betreuung durch einen Physiotherapeuten stattfinden, darf der Raum nur
von einem Physiotherapeuten und einem Spieler betreten werden. Vor Betreten und
nach Verlassen sind die Hände zu desinfizieren, alle Personen tragen einen Mund
NasenSchutz, der Physiotherapeut zusätzlich EinmalHandschuhe.

Zeitnahes Duschen nach dem Sport wird empfohlen. Die Anzahl der Personen in den
Duschräumen ist von den örtlichen Behörden vorgeschrieben und einzuhalten. Die
HSG kommuniziert ggf. die Anzahl. Auch hier gelten die Abstandsregeln von 1,5
Metern. Die Verweildauer in den Umkleidekabinen und Duschen sollte auf ein
Minimum reduziert werden. Wenn es die räumlichen
Gegebenheiten zulassen, können mehrere Kabinen und Duschen

für die Teams genutzt werden.

Materialien der direkten Spielbeteiligten sollten, wenn möglich, in den Autos/ Bus
bzw. einem abschließbaren Raum gelagert werden.

Regelmäßige Durchlüftung sowie Reinigung der Räumlichkeiten muss gewährleistet
werden. Dies muss vor allem bei mehreren Spielen am selben Tag und damit
verbundener Mehrfachnutzung der Kabinen gewährleistet werden. Bei mehreren
Spielen am Tag müssen zwischen der Kabinennutzung Pausen eingehalten werden,
die u.a. zur Reinigung und Durchlüftung genutzt werden.


4. Zugangsbereich zum Spielfeld (Spielfeldzugang)

Die Mindestabstandsregelung im Spielfeldzugang muss zu allen Zeitpunkten
(Aufwärmen, Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) eingehalten
werden. Jede Mannschaft muss Vorort sich an die vorgeschriebenen Laufwege
halten.

Wenn durch bauliche Vorgaben der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Hygienebeauftragte, Ordner) ein geordneter
und abstandswahrender Zu und Abgang zu gewährleisten (Vorfahrtsregelung/ „first
come, first served“). Den Weisungen der Ordnern ist Folge zu Leisten


5. Auswechselbereich/ Mannschaftsbänke

Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine
entsprechende Entzerrung zu schaffen. Dort wo möglich, behalten Spieler sowie
Betreuer ihren angestammten Platz auf der Mannschaftsbank (Markierung). Auf der
Bank gilt die Abstandsregelung nicht!

Medizinisches Personal (wenn vorhanden) darf im Bedarfsfall von außerhalb der
Coachingzone auf das Spielfeld kommen. Zu behandelnde bzw. medizinisch zu
betreuende Spieler müssen zu diesen Zwecken nach Information des Kampf und
Schiedsgerichts das Spielfeld verlassen. Das medizinische Personal muss
entsprechend erkenntlich und bekannt sein. Während der Behandlung müssen beide
Personen eine MundNasenBedeckung tragen.

Die Mannschaftsbänke sind vor dem Eintreffen der Mannschaften und nach dem
Spiel durch den Heimverein zu desinfizieren. In der Halbzeit können die Bänke auch
getauscht werden bzw. es wird kein Seitenwechsel durchgeführt (nur wenn beide
Mannschaften einverstanden sind und die Durchführungsbestimmungen dies
zulassen). Alternativ ist in der Halbzeit eine Reinigung der Bänke durchzuführen
(Desinfektionsmittel ist nicht notwendig).


6. Zeitnehmertisch

Der Laptop zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur
Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische Gerätschaften inkl. der
gesamten Ausstattung des Zeitnehmertischs (z.B. grüne Karte) sind vor und nach
dem Spiel zu reinigen. Die Zeitnehmer sollen vor und nach dem Spiel, sowie in der
Halbzeit die Hände reinigen und sind angehalten sich nicht ins Gesicht fassen.

Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei
Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5
Metern eingehalten werden. Es wird empfohlen, dass Zeitnehmer und Sekretär eine
MundNaseAbdeckung tragen. Wenn der Abstand von 1,5 m
nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Maske

verpflichtend.

7. Wischer*innen

Auch für Wischer gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Bei
minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der

Eltern vorliegen. Der Wischmop ist vor und nach jedem Spiel zu desinfizieren.

Alternativ dürfen in manchen Spielklassen auch Offizielle den Wischdienst verrichten,
so dass keine zusätzlichen Personen eingesetzt werden müssen. Genaue Vorgaben
sind den Durchführungsbestimmungen zu entnehmen.


Zeitlicher Spielablauf

1. Aufwärmphase

Die Reinigung bzw. Desinfektion von Toren, Bällen u.ä. erfolgt vorab so
wie bei Bedarf in der Halbzeit.

Heim und Gastmannschaft betreten und verlassen das Spielfeld auf dem
ihr Zugeordneten Laufweg

Jeder Spieler verfügt über sein eigenes Handtuch, seine eigene
Trinkflasche usw. (individuelle Kennzeichnung).


2. Technische Besprechung

Falls die Kabinengröße der Schiedsrichter im Hinblick auf ausreichende
Durchlüftung, die Einhaltung der Abstandsregeln und der für die
Durchführung der Technischen Besprechung erforderlichen Personenzahl
nicht ausreicht, müssen angrenzende freie Räumlichkeiten (alternativ im
Außenbereich bzw. auf dem Spielfeld) genutzt werden.

An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter; Zeitnehmer,
Sekretär sowie max. ein Vertreter Heim und Gastverein.


3. Einlaufprozedere

Folgende Reihenfolge ist beim Betreten der Spielfläche (Einlauf) zu
beachten: Schiedsrichter, Heim, Gast. Die Heimmannschaft geht nach dem
Einlaufen zum Bankbereich, d.h. es erfolgt kein gemeinsames Aufstellen
und kein gemeinsames Abklatschen der Mannschaften. Auf den
Sportlergruß sowie Handshake direkt vor dem Anpfiff wird ebenfalls
verzichtet.


4. Während des Spiels

Die Wischer betreten nur auf Anweisung der Schiedsrichter das Spielfeld.
Die Spieler halten einen Sicherheitsabstand von 1,5 mzu den Wischern ein.
Das Wischerpersonal wird vom Hygienebeauftragten des Vereins
instruiert.

Das TimeOut wird unter Einhaltung des Mindestabstands zum
Zeitnehmertisch/ Kampfgericht vorgenommen.

Es wird empfohlen, dass Spieler auf das Abklatschen untereinander/
gemeinsames Jubeln bei Torerfolg o.ä. verzichten.

Die individuellen Getränkeflaschen und Handtücher werden eigenständig
von der Mannschaftsbank auf genommen und nicht durch Mitspieler
angereicht.

5. Halbzeit
Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen:

Heim, Gast, Schiedsrichter. Der entsprechend

vorgegebene Laufweg ist von den Mannschaften einzuhalten.

Eine Desinfektion der Mannschaftsbänke (sofern ein Seitenwechsel
stattfindet und nicht die Bänke getauscht werden) ist nach Verlassen der
Spielfläche von den unmittelbaren Spielbeteiligten sicherzustellen. Eine
Reinigung ist vorzunehmen.


6. Nach dem Spiel

Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen: Heim, Gast,
Schiedsrichter.

Die Abreise hat nach räumlicher und zeitlicher Trennung analog zur
Anreise zu erfolgen.

Die Kabinen sind zu reinigen und zu lüften. Ebenso sollte die komplette
Halle gelüftet werden.


7. Sonstiges

Anzahl und Platzierung von Spendern mit Desinfektionsmitteln, Seife etc.
sollte mit den regionalen Gesundheitsämtern oder regionalen Behörden
bestimmt bzw. an die jeweiligen CoronaSchutzverordnungen angeglichen
werden.

„Open Door“ zur Vermeidung von Kontakt mit Türklinken.

ZonenEinteilung für Anmeldung und detaillierte Personenangaben.

Die Nutzung der CoronaWarnApp des Robert KochInstituts wird
empfohlen.


Maßnahmen zum Hygieneschutz ab/ bei Hallenzutritt

Desinfektion (Handreinigung): Bereitstellung von Desinfektionsmittel an Ein und Ausgängen und im
Teilnehmerbereich ist verpflichtend. 1 Spender pro 50 Teilnehmer wird empfohlen; zusätzlich
Desinfektionstücher möglich. Beim Betreten der Halle müssen sich alle die Hände desinfizieren.

Regelmäßige Durchlüftung sowie Reinigung der Räumlichkeiten muss gewährleistet werden. Bei
mehreren Spielen am Tag werden zwischen der Kabinennutzung Pausen eingehalten, die u.a. zur
Reinigung und Durchlüftung genutzt werden.

Auf Nutzung der CoronaWarnApp des RobertKoch Instituts hinweisen!

Erhöhte Reinigungsintervalle (spätestens nach jedem Spiel) von Kontaktflächen im Zuschauerbereich.

Hinweise und Informationen über den Hallensprecher/Hygienebeauftragten kommunizieren.


Gastronomie

Bei Veranstaltungen mit einem Buffet/Essensausgabe ist folgendes zu beachten:

Der Mindestabstand von 1,5 m muss zwischen allen Personen eingehalten werden.

Bei einem Buffet dürfen sich die Personen nicht selbst bedienen,
sondern müssen von einer seperaten Person bedient werden.

Diese Person ist verpflichtet, eine Mund Nase Bedeckung zu

tragen.

Verkäufe im Freien: Prüfung, ob so eine Entzerrung im Inneren zu schaffen ist.

Verzicht auf Stehtische, sonstiges Equipment und im Allgemeinen auf „unnötige
Platzfresser“.


Toilettennutzung

Zugangsregelungen: Beschränkungen bzw. Kontrollen; Einbahnsystem/
Laufwegtrennungen (ggfs. mit Ordner an der Türe, der den Zugang steuert)

Teilsperrung der Anlagen (z.B. jedes zweite Urinal zur Einhaltung des Mindestabstandes).

Desinfektionsständer vor Toiletteneingang vorsehen; Nutzung vorschreiben.

Hinweisbeschilderung zu Verhaltensregeln (z.B. „Hände waschen“ vor Toiletten
Ausgang).

Reinigungszyklen anpassen über erhöhte Reinigungsintervalle pro WCAnlage;
Desinfektionsmaßnahmen, z.B. aller Türklinken vor, während und nach der Veranstaltung
einplanen.

Schutz der Spieler gegenüber Dritten

Die Spieler müssen dauerhaft (ausgenommen während dem Warmlaufen und während des Spiels)
zum Schutz der Zuschauer und zum Eigenschutz einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen
weiteren Personen einhalten.

 

Hygienebeauftragte
Marie Grothe
Hofstetter Str. 36
73340 Amstetten

hsglonsee@gmx.de

015209649999

 

Komm ins Team

Schau im Training vorbei!

Du bist neugierig und möchtest mal reinschnuppern? Kein Problem, du kannst jederzeit unverbindlich ein Training deiner Altersklasse besuchen. Eltern dürfen sehr gerne während des Trainings anwesend sein.